Gemäß § 18 Abs. 1 Z 1 FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) wird hiermit darauf hingewiesen, dass bei Dienstleistungen kein Widerrufsrecht besteht, wenn die Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erbracht wurde und der Verbraucher vor Beginn der Dienstleistungserbringung ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung beginnen soll und der Verbraucher zur Kenntnis genommen hat, dass er sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.
Mit der Buchung einer Dienstleistung und der Bestätigung dieser Belehrung erklärt der Kunde ausdrücklich: